AGB der Bewusst Hören GmbH
- Nachbetreuung:
Diese wird individuell Abgerechnet, die Basis der Abrechnung ist 164.00 Fr. inkl. MWST pro Stunde und allfällige Materialien. - Garantie:
Werden Gemäss der Hersteller gewährt. Im Grundsatz 2 Jahre ab Kaufdatum bei neu Geräten und 3 Monate bei Reparaturen. Änderungen Seiten der Hersteller unter Vorbehalt.
Otoplastiken habe nur eine Passgarantie von 3 Monaten. Bei Verlust oder Zerstörung gehen die Wiederbeschaffung Kosten zu Lasten des Kunden. - Sonderaufträge:
Allfällige Sonderaufträge werden separat in Rechnung gestellt. - Reparaturen:
Allfällig kosten bei Hörgerätereparaturen gehen zu Lasten des Hörgeräteträgers. Ersatzhörsysteme und neu Programmierung werden mit 200.00 Fr. inkl. MWST. in Rechnung gestellt. - Zahlungskonditionen:
Gegen Rechnung innerhalb von 30 Tagen. Allfällige Rabatte sind im Preis bereits inkludiert. - Rücknahme:
Für fakturierte Hörsysteme, Zusatzgeräte und Zubehör kann keine Rücknahme und Rückerstattung gewährt werden, da es sich um ein Medizinprodukt handelt. - Datenschutz:
Datenschutz alle Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet. Daten an 3 werden nur weitergegeben, wenn der Kunde dies schriftlich verlangt.
Gerichtsstand ist Altdorf URI
