AGB der Bewusst Hören GmbH

  • Nachbetreuung:
    Diese wird individuell Abgerechnet, die Basis der Abrechnung ist 164.00 Fr. inkl. MWST pro Stunde und allfällige Materialien.
  • Garantie:
    Werden Gemäss der Hersteller gewährt. Im Grundsatz 2 Jahre ab Kaufdatum bei neu Geräten und 3 Monate bei Reparaturen. Änderungen Seiten der Hersteller unter Vorbehalt.
    Otoplastiken habe nur eine Passgarantie von 3 Monaten. Bei Verlust oder Zerstörung gehen die Wiederbeschaffung Kosten zu Lasten des Kunden.
  • Sonderaufträge:
    Allfällige Sonderaufträge werden separat in Rechnung gestellt.
  • Reparaturen:
    Allfällig kosten bei Hörgerätereparaturen gehen zu Lasten des Hörgeräteträgers. Ersatzhörsysteme und neu Programmierung werden mit 200.00 Fr. inkl. MWST. in Rechnung gestellt.
  • Zahlungskonditionen:
    Gegen Rechnung innerhalb von 30 Tagen. Allfällige Rabatte sind im Preis bereits inkludiert.
  • Rücknahme:
    Für fakturierte Hörsysteme, Zusatzgeräte und Zubehör kann keine Rücknahme und Rückerstattung gewährt werden, da es sich um ein Medizinprodukt handelt.
  • Datenschutz:
    Datenschutz alle Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet. Daten an 3 werden nur weitergegeben, wenn der Kunde dies schriftlich verlangt.

Gerichtsstand ist Altdorf URI